Projektförderung
Wesentliches Ziel der Stiftung ist neben der eigenen Tätigkeit die fachliche und finanzielle Unterstützung aller im Naturschutz tätigen Personen und Gruppen.
Externe Förderprojekte müssen folgende Merkmale aufweisen:
Die Maßnahme muss innerhalb des Landkreises Harburg zur Ausführung kommen und für den Naturschutz eine nachhaltige .Wirkung im Naturhaushalt und Landschaftsbild und zum Schutze heimischer Tier- und Pflanzenarten entfalten Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, nicht eingetragene Initiativen und auch Einzelpersonen.
Ein Eigenanteil des Antragstellers ist erwünscht. Er kann auch aus praktischer Leistung und der Arbeitsvorbereitung bestehen.
Die Kofinanzierung durch andere Förderer ist möglich und erwünscht.
Die Laufzeit der Projekte ist nicht generell begrenzt. Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall.
Bei der Entscheidung zur Mittelvergabe wird insbesondere berücksichtigt: Angestrebte Naturnähe, Biotopvernetzung, Schutzbedürftigkeit von Tier- und Pflanzenarten und Vorhaben zur Verbesserung des Naturbewusstseins.