Allgemeine Informationen

Die Naturschutzstiftung des Landkreises Harburg (NLH)

Die Naturschutzstiftung des Landkreises Harburg (NLH) wurde 1998 vom Kreistag ins Leben gerufen und offiziell genehmigt. Sie dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken und führt innerhalb des Kreisgebietes Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch bzw. unterstützt Maßnahmen Dritter auf der Basis von Fördergrundsätzen.

 

Die Stiftung übernimmt keine Aufgaben des behördlichen Naturschutzes.

Sie ergänzt diese, indem sie möglichst unkompliziert Maßnahmen fördert und so dem Naturschutz neue Impulse verleiht.

 

Die Naturschutzstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Winsen/Luhe.

 

Ziele der Naturschutzstiftung:

Die Stiftung hat sich folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt:

  • Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutzbereich
  • Ankauf und Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen außerhalb von Naturschutzgebieten
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

 

Stiftungsmittel:

Die Naturschutzstiftung konnte zum Zeitpunkt der Einrichtung durch den Landkreis leider nicht mit einem großen Startkapital ausgestattet werden. Dennoch wurde die Arbeit zum Schutz der heimischen Umwelt erfolgreich aufgenommen. Es wäre wünschenswert, dass die gesteckten Ziele und die praktische Arbeit auch in Zukunft für viele Bürger einen Anreiz darstellen, sie zu unterstützen.

 

Der Landkreis ist durch drei große Naturräume - Marsch, Geest und Moor - geprägt. Daher werden sich die Schutzbemühungen an den naturraumtypischen Gegebenheiten ausrichten.

 

Förderschwerpunkte:
  • Erhalten, Fördern und Renaturieren von Kleingewässern als Lebensraum z.B. für den Moor-, Laub- und Springfrosch.
  • Revitalisieren der Fließgewässer und Nutzungsextensivierung der engeren Lebensräume z.B. für den Fischotter, aber auch zur Anhebung und Verbesserung der Grundwassersituation.
  • Verbessern der Natürlichkeit der Nieder-, Übergangs- und Hochmoore und ihrer Randzonen, hier vor allem Großes Moor bei Wistedt, Großes Everstorfer Moor, die Wümmemoore (Obere Wümmeniederung), Rauhes Moor und Springmoor.
  • Aber auch die Kleinstmoore im Geestbereich sollen eine Verbesserung erfahren.
  • Erhalten und Fördern der Standorte und Lebensräume von besonders geschützten Pflanzen wie die einzigartigen Schachblumenbestände im NSG Untere Seeveniederung und die reichhaltigen Orchideenvorkommen in den Talniederungen der Geest.

 

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